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DIETMAR FÜSSEL

Letzte Aktualisierung am 28. Juli 2010

TEXT DES MONATS AUGUST 2010

DAS ANWALTSHONORAR

Sehr geehrter Herr Dr. Bauer!

Am 22. 4., also in etwas mehr als einem Monat, lassen meine Frau Barbara und ich uns einvernehmlich scheiden.

Zwar sind meine Frau und ich uns in allen Punkten – Güteraufteilung, Unterhalt, Sorgerecht für unsere Tochter – völlig einig, aber es wäre mir trotzdem lieb, wenn ich beim Scheidungsverfahren selbst einen erfahrenen Rechtsanwalt an meiner Seite hätte, falls meine Frau wider Erwarten doch noch plötzlich zusätzliche Forderungen an mich stellen sollte.

Daher ersuche ich Sie, mir mitzuteilen, was es kosten würde, wenn Sie mich in dieser Angelegenheit vertreten.

Hochachtungsvoll

Karl Gruber

 

Sehr geehrter Herr Gruber!

Sollten alle Ihre Scheidung betreffenden Fragen, so wie Sie annehmen, tatsächlich schon am 22. 4. geklärt werden können, so beträgt mein Honorar 700 Euro.

Sollten hingegen wider Erwarten Komplikationen auftreten, so würde sich mein Honorar natürlich entsprechend erhöhen, allerdings keinesfalls mehr als maximal 2.000 Euro betragen.

Für meine Auskunft über die voraussichtliche Höhe meines Honorars in dieser Angelegenheit erlaube ich mir, Ihnen den Betrag von 100 Euro in Rechnung zu stellen, Rechnung und Erlagschein liegen bei.

Hochachtungsvoll

Dr. Ernst Bauer

 

Sehr geehrter Herr Dr. Bauer!

Ich habe mich entschlossen, bei meiner Scheidung doch lieber auf einen Rechtsanwalt zu verzichten, da mir die Kosten dafür doch als etwas zu hoch erscheinen.


Außerdem halte ich den Betrag von 100 Euro für die bloße Beantwortung meiner Frage, was es mich kosten würde, wenn Sie mich vertreten, für unangemessen hoch.

Diese Rechnung ist, gelinde gesagt, eine Frechheit, daher werde ich sie auch nicht bezahlen, es sei denn, es gibt eine plausible Erklärung dafür, warum sie so hoch ist.

Hochachtungsvoll

Karl Gruber

 

Sehr geehrter Herr Gruber!

Die Höhe des Anwaltshonorars in einer Scheidungsangelegenheit ist eine Frage, die nur von einem Juristen beantwortet werden kann.

Daher handelte es sich bei meinem Brief um eine juristische Auskunft, und für eine juristische Auskunft ist der Betrag von 100 Euro durchaus angemessen. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich in dieser Angelegenheit bei einem Kollegen zu erkundigen, doch das würde sie bloß weitere 100 Euro kosten.

Daher kann ich als Rechtsanwalt Ihnen nur den Rat geben, diesen Betrag umgehend zu begleichen, da Sie andernfalls Schwierigkeiten bekommen werden, vor denen ich Sie gerne bewahren würde.

Ich erlaube mir, Ihnen für meine Auskunft über den Grund für die Höhe meines Honorars den Betrag von 100 Euro in Rechnung zu stellen, sowie für die Erteilung eines juristischen Rates weitere 100 Euro, sodass sich Ihre Verbindlichkeiten mir gegenüber nunmehr auf 300 Euro belaufen. Rechnung und Erlagschein liegen bei.

Hochachtungsvoll

Dr. Ernst Bauer

 


Herr Dr. Bauer!

Vorsichtshalber sage ich Ihnen nicht, was ich von Ihnen halte, nur so viel, dass meine Meinung von Ihnen nicht die allerbeste ist.

Ich werde die 300 Euro zähneknirschend bezahlen, weil mir wohl nichts anderes übrig bleibt, aber ich ersuche Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich nie wieder etwas mit Ihnen zu tun haben will.

Karl Gruber

 

Sehr geehrter Herr Gruber!

Anbei schicke ich Ihnen, Ihrer Bitte entsprechend, die notarielle Beglaubigung dafür, dass ich zur Kenntnis genommen habe, dass Sie nie wieder etwas mit mir zu tun haben wollen.

Gleichzeitig erlaube ich mir, Ihnen für die korrekte Abwicklung dieser Angelegenheit, um die Sie mich ausdrücklich ersucht haben, einen Betrag von weiteren 300 Euro (100 Euro Anwaltshonorar sowie 200 Euro Notariatspauschale) in Rechnung zu stellen. Rechnung und Erlagschein liegen bei.

Hochachtungsvoll

Dr. Ernst Bauer

 

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