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DIETMAR FÜSSEL TEXT DES MONATS AUGUST 2010 DAS ANWALTSHONORAR Sehr
geehrter Herr Dr. Bauer! Am
22. 4., also in etwas mehr als einem Monat, lassen meine Frau Barbara und ich
uns einvernehmlich scheiden. Zwar
sind meine Frau und ich uns in allen Punkten – Güteraufteilung, Unterhalt,
Sorgerecht für unsere Tochter – völlig einig, aber es wäre mir trotzdem lieb,
wenn ich beim Scheidungsverfahren selbst einen erfahrenen Rechtsanwalt an
meiner Seite hätte, falls meine Frau wider Erwarten doch noch plötzlich
zusätzliche Forderungen an mich stellen sollte. Daher
ersuche ich Sie, mir mitzuteilen, was es kosten würde, wenn Sie mich in
dieser Angelegenheit vertreten. Hochachtungsvoll Karl
Gruber Sehr
geehrter Herr Gruber! Sollten
alle Ihre Scheidung betreffenden Fragen, so wie Sie annehmen, tatsächlich
schon am 22. 4. geklärt werden können, so beträgt mein Honorar 700 Euro. Sollten
hingegen wider Erwarten Komplikationen auftreten, so würde sich mein Honorar
natürlich entsprechend erhöhen, allerdings keinesfalls mehr als maximal 2.000
Euro betragen. Für
meine Auskunft über die voraussichtliche Höhe meines Honorars in dieser
Angelegenheit erlaube ich mir, Ihnen den Betrag von 100 Euro in Rechnung zu
stellen, Rechnung und Erlagschein liegen bei. Hochachtungsvoll Dr.
Ernst Bauer Sehr
geehrter Herr Dr. Bauer! Ich
habe mich entschlossen, bei meiner Scheidung doch lieber auf einen
Rechtsanwalt zu verzichten, da mir die Kosten dafür doch als etwas zu hoch
erscheinen. Außerdem
halte ich den Betrag von 100 Euro für die bloße Beantwortung meiner Frage,
was es mich kosten würde, wenn Sie mich vertreten, für unangemessen hoch. Diese
Rechnung ist, gelinde gesagt, eine Frechheit, daher werde ich sie auch nicht
bezahlen, es sei denn, es gibt eine plausible Erklärung dafür, warum sie so
hoch ist. Hochachtungsvoll Karl
Gruber Sehr
geehrter Herr Gruber! Die
Höhe des Anwaltshonorars in einer Scheidungsangelegenheit ist eine Frage, die
nur von einem Juristen beantwortet werden kann. Daher
handelte es sich bei meinem Brief um eine juristische Auskunft, und für eine
juristische Auskunft ist der Betrag von 100 Euro durchaus angemessen. Es
steht Ihnen selbstverständlich frei, sich in dieser Angelegenheit bei einem
Kollegen zu erkundigen, doch das würde sie bloß weitere 100 Euro kosten. Daher
kann ich als Rechtsanwalt Ihnen nur den Rat geben, diesen Betrag umgehend zu
begleichen, da Sie andernfalls Schwierigkeiten bekommen werden, vor denen ich
Sie gerne bewahren würde. Ich
erlaube mir, Ihnen für meine Auskunft über den Grund für die Höhe meines
Honorars den Betrag von 100 Euro in Rechnung zu stellen, sowie für die
Erteilung eines juristischen Rates weitere 100 Euro, sodass sich Ihre
Verbindlichkeiten mir gegenüber nunmehr auf 300 Euro belaufen. Rechnung und
Erlagschein liegen bei. Hochachtungsvoll Dr.
Ernst Bauer Herr
Dr. Bauer! Vorsichtshalber
sage ich Ihnen nicht, was ich von Ihnen halte, nur so viel, dass meine
Meinung von Ihnen nicht die allerbeste ist. Ich
werde die 300 Euro zähneknirschend bezahlen, weil mir wohl nichts anderes
übrig bleibt, aber ich ersuche Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich nie
wieder etwas mit Ihnen zu tun haben will. Karl
Gruber Sehr
geehrter Herr Gruber! Anbei
schicke ich Ihnen, Ihrer Bitte entsprechend, die notarielle Beglaubigung
dafür, dass ich zur Kenntnis genommen habe, dass Sie nie wieder etwas mit mir
zu tun haben wollen. Gleichzeitig
erlaube ich mir, Ihnen für die korrekte Abwicklung dieser Angelegenheit, um
die Sie mich ausdrücklich ersucht haben, einen Betrag von weiteren 300 Euro
(100 Euro Anwaltshonorar sowie 200 Euro Notariatspauschale) in Rechnung zu
stellen. Rechnung und Erlagschein liegen bei. Hochachtungsvoll Dr.
Ernst Bauer Weitere Texte findest Du unter Textarchiv |
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